Das nachstehende Hygienekonzept gilt verpflichtend für das Budo Shuren Dōjō Augsburg e. V.
Es wurde unter Beachtung des verbindlichen Mindestrahmens gemäß dem Infektions-schutzgesetzes (IfSG) für die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz-und Hygienekonzepten im Bereich des
Sports (§ 9 der 5. BayIfSMV) erstellt. Es hat Gültigkeit für die Sportstätte des Budo Shuren Dōjō Augsburg e. V. in der Austraße 23 1/5, 86153 Augsburg. Es ist ein standort-und sportartspezifisches
Schutz-und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz-und Hygieneauflagen.
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert
sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden Trainer/Trainerinnen und Übungsleiter/Übungsleiterinnen über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Vor Betreten des Dōjōs in der Austraße 23 1/5:
- Personen mit akuten respiratorischen Symptomen wie trockener Husten, Atemnot jeglicher Schwere oder Fieber sind vom Sportbetrieb ausgeschlossen.
- Vor Betreten des Dōjōs ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Community-Maske ist hierbei ausreichend) anzulegen.
- Die Mitglieder werden durch Informationstafeln im Eingangsbereich über die zwingend einzuhaltenden Hygieneregeln (Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung und zwingende Handreinigung) in Kenntnis
gesetzt.
Indoor-Dōjō-Betrieb:
- Sollten Nutzer während des Aufenthalts akute respiratorische Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Dōjō zu verlassen.
- Die Übungsleiter und Übungsleiterinnen informieren alle Übungsteilnehmenden über die allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften, insbesondere
- über das Einhalten des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern (außer Personen des eigenen Hausstands),
- über das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Bereichen zwischen Eingangstür und Übungsfläche sowie beim Gang zu und von der Toilette
- über die zwingende Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser vor Betreten der Trainingsfläche.
- darauf, auf Fahrgemeinschaften weiterhin zu verzichten.
- Warte- und Aufenthaltsbereich nicht zu nutzen. „Hol- und Bringdienst“ werden gebeten vor dem Dōjō zu warten und das Dōjō nicht zu betreten
- Die Kampfkunstausübung erfolgt grundsätzlich kontaktlos. Auf Partnerübungen, durch die das Abstandsgebot vom mindestens 1,5 Metern unterschritten würde, ist beim angeleiteten Training sowie beim
freien Training zu verzichten.
- Die Gruppengröße einer Trainingseinheit darf 15 Personen nicht überschreiten, da ansonsten auf der zur Verfügung stehenden Trainingsfläche die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern nicht
mehr gewährleistet werden kann.
- Die Trainingseinheit wird von auf 60 Minuten beschränkt.
- Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
- Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt. Die Übungsleiter / die Übungleiterinnen haben darauf zu achten, dass die maximale Belegungszahl
der Sportanlage nicht überschritten werden.
- Während des Trainings sind die Tore zum Parkplatz bzw. Hinterhof zur Gewährleistung ausreichender Frischluftzufuhr komplett zu öffnen. Eine witterungsbedingte Schließung erfolgte nach Maßgaben
des Übungsleiter/ der Übungsleiterin.
- Alle Übungsteilnehmenden sind angehalten, eigene Waffen mitzubringen. Waffen des Dōjō können nach Maßgabe von Übungsleiter/ Übungsleiterin, Abteilungsleiter /Abteilungsleiterin oder von
Mitgliedern des Vorstandes an Vereinsmitglieder verliehen werden. Genutzten Waffen des Dōjō (Jo, Bokken, Kodachi, Tanjo usw. ) werden nach jeder Trainingseinheit desinfiziert.
- Duschen, Umkleiden und der Gemeinschaftsraum bleiben geschlossen. Die Teilnehmenden erscheinen in Sportkleidung/traditioneller Kampfkunstkleidung einschließlich Zori (Bade-Sandalen,
Indoor-Flip-Flops) zum Training. Das Umziehen und Duschen ist in den Dōjō-Räumlichkeiten untersagt. Die bisher im Dōjō in Schuhregalen untergebrachten Zori (Bade-Sandalen, Indoor-Flip-Flops) werden
von ihren Besitzern aus dem Dōjō entfernt.
- Die Türgriffe des Dōjōs (Eingangstüre, Toilettentüren, Schiebetüre zur Aikido/Ninjutsu-Übungsfläche) werden nach jeder Benutzung desinfiziert. Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher werden
bereitgestellt. Die Reinigung hat der Nutzer/die Nutzerin nach Benutzung vorzunehmen. Nach Abschluss jeder Trainingseinheit erfolgt eine zusätzliche Desinfektion.
- Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis mit festem Übungsleiter/Übungsleiterin. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Interessenten
können unter oben genannte Bedingungen am Training teilnehmen.
Grundsätzliches
- Die Vorstandschaft gewährleistet die konsequente Einhaltung der Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von vereinseigenen Trainingsgeräten. Sie kontrolliert die
Einhaltung der standort-und sport-artspezifischen Schutz-und Hygienekonzepte und ergreift bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
- Den Übungsteilnehmenden werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel bereitgestellt. Die Teilnehmenden werden mittels Aushängen auf die
regelmäßige Händehygiene hingewiesen.
- Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Übungsleiterinnen, Übungsleitern und Übungsteilnehmenden zu ermöglichen, ist eine Dokumentation
mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittlung dieser
Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht
einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines
Monats zu vernichten. Die Übungsteilnehmenden werden bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in
geeigneter Weise über die Datenverarbeitung informiert.
- Zuschauer haben keinen Zutritt zur Sportstätte.